TITEL

Die Bauwirtschaft steht vor der Aufgabe, Bauvorhaben zunehmend in bestehenden Quartieren, dicht bebauten Innenstädten und sensiblen Nachbarschaften umzusetzen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an den Schutz von Menschen, Gebäuden und technischer Infrastruktur. Erschütterungen aus Baugruben, Tiefgründungen, Rammarbeiten oder Verdichtungsmaßnahmen gelten nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) als potenziell schädliche Umwelteinwirkungen und müssen im Umfeld von Bauvorhaben bewertet werden. 

Für die Beurteilung von Einwirkungen auf Menschen und Bauwerke haben sich insbesondere die DIN 4150 sowie die LAI-Hinweise zur Messung und Bewertung von Erschütterungen als maßgebliche Regelwerke etabliert.

Gleichzeitig rücken Schadstoffe in Bestandsgebäuden stärker in den Fokus. Mit der 2024 novellierten Gefahrstoffverordnung wurden die Anforderungen an den Umgang mit Asbest bei Umbau-, Sanierungs- und Rückbauarbeiten deutlich konkretisiert. Für Gebäude mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 gilt grundsätzlich eine Asbestvermutung, wodurch Erkundungen, Probenahmen und Gefährdungsbeurteilungen erheblich an Bedeutung gewinnen. Ergänzend stellen weitere Gefahrstoffe wie PCB, PAK oder künstliche Mineralfasern Bauherren, Planer und ausführende Unternehmen vor anspruchsvolle Untersuchungs- und Nachweispflichten. 

Im Zuge der Nachverdichtung sowie immer komplexerer Bauwerke gewinnen zudem baudynamische Bewertungen an Bedeutung, um Schwingungseinwirkungen auf Gebäude, technische Anlagen und sensible Nutzungen bereits in frühen Projektphasen zuverlässig einschätzen zu können.

Gremien

Branche Bauwirtschaft und Immobilien

Die aktive Mitarbeit in Fachgremien ermöglicht es uns, aktuelle Entwicklungen, Normen und technische Standards in der Bauwirtschaft frühzeitig zu begleiten und mitzugestalten. Durch unser Engagement in der Deutschen Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung (DGZfP), bei DIN sowie im UA Bauwerksmonitoring bringen wir unsere Expertise in die Weiterentwicklung von Prüfverfahren, Monitoringkonzepten und Regelwerken ein. Dieses Wissen fließt direkt in unsere Projekte ein und schafft einen Mehrwert für Bauherren, Planende und Betreiber.

Mitgliedschaften

Branche Bauwirtschaft und Immobilien

Unsere Mitgliedschaften spiegeln die fachliche Bandbreite unserer Arbeit in der Bauwirtschaft und Immobilienbranche wider. In der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA e. V.) und der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft e. V. stehen der Austausch zu Akustik, Schallschutz und Lichttechnik im Mittelpunkt. Über die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen sind wir mit dem beruflichen und fachlichen Umfeld des Bauingenieurwesens vernetzt. Der Münchener Architekten- und Ingenieurverein (MAIV) fördert darüber hinaus den interdisziplinären Dialog zwischen Architektur, Planung und Ingenieurwesen.

 

DEGA e. V., Deutsche Gesellschaft für Akustik / Mitgliedschaft 2026

Deutsche Lichttechnische Gesellschaft e. V.

Ingenieurkammer-Bau NRW_2026_Mitgl.Nr. 316035

Mitgliedsbeitrag MAIV Münchener Architekten- u. Ingenieure Verein

Sachverstand und Befähigung

Branche Bauwirtschaft und Immobilien

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Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Fachkenntnis MVAS

FSPEE | Niveau 1 oder 2

Hygienisch fachkundige Person - VDI 2047 Blatt 2

Koordinator für Sicherheit (BBS-GT)

Sachkunde TRGS 519

Sachkunde TRGS 521

Sachverständiger § 2 (33) AwSV

Sachverständiger §29a BImSchG

Sachverständiger EMVU bis 30 kHz

Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz

Safety Certificate Contractors (SCC)

Aktuelles

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