Umwelt­verträglichkeit

Von der Planung bis zur Zulassung – Umweltverträglichkeit aus einer Hand

Die rechtsichere und umweltverträgliche Umsetzung von gewerblichen und industriellen Vor-haben bzw. Projekten (z.B. aus den Bereichen Energie-/Wärmeerzeugung, Abfallwirtschaft, Produktionsanlagen, Infrastruktur, Wasserwirtschaft etc.) sowie Plänen (z.B. Bauleitplanung) erfordert gutachterliche Beratungen und Bewertungen der möglichen immissionsschutzrechtlichen, naturschutzrechtlichen sowie (gewässer)ökologischen Auswirkungen im Rahmen von Genehmigungs- und Zulassungsverfahren.

Mit steigenden Anforderungen an den Schutz der natürlichen Lebensräume bzw. des Natur- und Landschaftshaushaltes einschließlich des Klimaschutzes und der Gewässer sowie einem oft zunehmendem Komplexitätsgrad der rechtlichen Voraussetzungen steigen auch die Anforderungen in den Genehmigungs-/Zulassungsverfahren. Mit unserem fachspezifischen Know-how und unseren langjährigen Erfahrungen bei der Erstellung interdisziplinärer Gutachten und Fachbeiträge im Rahmen von Genehmigungs-/Zulassungsverfahren unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihrer Vorhaben und Planungen.

Unsere Kompetenzen im Fachbereich Umweltverträglichkeit

FFH-Verträglichkeit

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung ist ein zentrales Instrument des europäischen Naturschutzrechts. Sie stellt sicher, dass Projekte und Pläne, die potenziell Auswirkungen auf die im europäischen Recht verankerten Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) haben, auf deren Verträglichkeit mit den Schutzzielen dieser Gebiete geprüft werden. Ziel ist es, die biologische Vielfalt zu bewahren und Lebensräume sowie Arten von gemeinschaftlichem Interesse dauerhaft zu schützen.

Unsere Leistungen im Zusammenhang mit Prüfung von Projekten und Plänen auf ihre FFH-Verträglichkeit umfassen: 

  • FFH-Vorprüfung (Screening): Gutachterliche Bewertung, ob das Projekt oder der Plan erhebliche Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes überhaupt hervorrufen könnten und daher eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (FFH-VU) durchgeführt werden muss. Falls erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden, ist keine weitere Prüfung notwendig.

  • FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (FFH-VU): Falls erhebliche Beeinträchtigungen nicht bereits auf Ebene der FFH-Vorprüfung ausgeschlossen werden können, erfolgt eine detaillierte Untersuchung der einzelnen Wirkfaktoren des Projektes bzw. Plans. Es wird untersucht, ob das Projekt oder der Plan mit den Erhaltungszielen des betroffenen Natura 2000-Gebietes vereinbar ist bzw. ob erhebliche Beeinträchtigungen tatsächlich eintreten können. Dies erfolgt unter Berücksichtigung von Vermeidungs-, Verminderungs-, und Schadensbegrenzungsmaßnahmen sowie unter Berücksichtigung von Kumulationswirkungen mit anderen Plänen und Projekten. 

FFH-Ausnahmeverfahren: Sofern ein Projekt oder Plan mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes offensichtlich nicht vereinbar zu sein scheint, so wäre das Projekt bzw. der Plan nicht zulassungsfähig. In diesem Fall kann jedoch untersucht werden, ob eine begründete Ausnahme vom Zulassungsverbot aufgrund von Ausnahmetatbeständen möglich ist. Im Fall einer Ausnahme sind zudem zwingend sogenannte kohärenzsichernde Maßnahmen festzulegen bzw. zu ergreifen.

Ihre Vorteile:

  • Effiziente Umsetzung: Die einzelnen Prüfschritte der FFH-Verträglichkeitsprüfung können wir auf Grundlage unserer Erfahrungen und interdisziplinären Aufstellung der Müller-BBM Industry Solutions GmbH bereits im frühzeitigen Planungsprozess bzw. Projektverlauf erbringen. Hierdurch können frühzeitig potenzielle Konflikte erkannt und interdisziplinär gelöst werden. Dies trägt zur Planungssicherheit und zur Reduzierung von Kosten bei.
  • Akzeptanz und Bedeutung: Die FFH-Verträglichkeitsprüfung ist ein wichtiges Instrument, um die Ziele von Natura 2000 zu erreichen und die biologische Vielfalt in Europa zu sichern. Sie dient direkt dem Schutz natürlicher Lebensräume und einer Vielzahl seltener und bedrohter Arten in Europa, die durch verschiedene Einflüsse bedroht sind. 

Die Gewährleistung der FFH-Verträglichkeit bzw. der Nachweis des Schutzes von Natura 2000-Gebieten trägt maßgeblich zur Akzeptanz von Plänen und Projekten in der Öffentlichkeit und insbesondere bei Umweltverbänden bei. Der Nachweis der FFH-Verträglichkeit ist zudem für die Feststellung der Umweltverträglichkeit eines Plans oder Projektes von entscheidender Bedeutung. 

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (FB WRRL) / Gewässerökologische Gutachten

Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verabschiedet und bildet seitdem das zentrale Instrument der europäischen Wasserpolitik. Die WRRL wurde im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) sowie der Grundwasserverordnung (GrwV) bundeseinheitlich umgesetzt. 

Ziel der WRRL ist es, einen guten Zustand aller europäischen Gewässer (Flüsse, Seen, Übergangs- und Küstengewässer sowie das Grundwasser) zu erreichen. Der “gute Zustand” umfasst hierbei den Erhalt oder die Erreichung von guten ökologischen und chemischen Bedingungen in Gewässern bzw. eines guten mengenmäßigen und chemischen Zustands des Grundwassers. 

Bei jedem Vorhaben, dass sich auf ein Gewässer oder das Grundwasser auswirken kann, ist im Rahmen eines Fachbeitrags Wasserrahmenrichtlinie (FB WRRL) nachzuweisen, dass das Vorhaben den Anforderungen der WRRL nicht entgegensteht. Prüfungsgegenstand ist: 

  • Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot
  • Verstoß gegen das Verbesserungsgebot (Zielerreichungsgebot)
  • Verstoß gegen Trendumkehr (nur Grundwasser)

Gemäß dem Verschlechterungsverbot darf sich der aktuelle Zustand eines Gewässers bzw. des Grundwassers durch ein Vorhaben nicht verschlechtern. Gemäß dem Verbesserungsgebot darf ein Vorhaben der Zielerreichung eines guten Zustands der Gewässer bzw. des Grundwassers nicht entgegenstehen oder erheblich erschweren. Beim Trendumkehrverbot ist der Verstoß gegen die Trendumkehr für Schadstoffbelastungen in Grundwasserkörpern zu bewerten.

Im FB WRRL erfolgt die Bewertung durch Verschneidung der vorhabenbedingten Wirkfaktoren (bspw. Abwassereinleitung) mit dem Zustand der Oberflächenwasser-/Grundwasserkörper. Es werden die Auswirkungen hinsichtlich Art, Intensität, Dauer und Reichweite bewertet. Soweit erforderlich bzw. vorgesehen, werden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen berücksichtigt. Die Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen kann dabei auch einen iterativen Prozess im Zuge der Erstellung des FB WRRL sein. 

Die Müller-BBM Industry Solutions GmbH weist langjährige Erfahrungen bei der Erstellung von Fachbeiträgen zur Wasserrahmenrichtlinie auf. In Genehmigungs- und Zulassungsverfahren beraten und unterstützen wir Sie zudem im Planungsprozess zur Realisierung gewässer- und grundwasserverträglichen Vorhaben. 

Ihre Vorteile:

  • Nachhaltige Planung: Bei der Planung von Anlagen wird durch die Berücksichtigung des Verschlechterungsverbots und des Verbesserungsgebots sichergestellt, dass potenzielle negative Auswirkungen auf die Gewässer und das Grundwasser frühzeitig erkannt und vermieden werden. Dies führt zu einer nachhaltigen Planung, die langfristig auch wasserwirtschaftliche Vorteile bieten kann.
  • Akzeptanz und Bedeutung: Der Schutz von Gewässern und des Grundwassers als natürliche Ressourcen und Lebensräume für Tiere und Pflanzen ist für den Natur- und Landschaftshaushalt, die biologische Vielfalt und für den Menschen von einem besonders hohen Stellenwert. Die Gewährleistung der Verträglichkeit mit den Zielen der WRRL ist zudem für die Feststellung der Umweltverträglichkeit oder ggfs. auch zur Feststellung der FFH-Verträglichkeit von entscheidender Bedeutung.
  • Rechtssicherheit: Durch unsere langjährigen Erfahrungen bei der Erstellung von Fachbeiträgen zur Wasserrahmenrichtlinie und durch die interdisziplinäre fachgutachterliche Zusammenarbeit bei der Müller-BBM Industry Solution GmbH können wir Ihnen bei Aspekten des Gewässer- und Grundwasserschutzes eines ein hohes Maß der Rechtssicherheit gewährleisten. Hierzu beraten und unterstützen wir Sie von der ersten Planung bis zur Erteilung der Genehmigung und stehen Ihnen auch darüber hinaus beratend zur Seite.

Strategische Umweltprüfung

Die Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß UVPG und BauGB ist ein wesentliches Instrument zur Bewertung der Umweltauswirkungen von Plänen und Programmen auf übergeordneter Ebene, wie beispielsweise der Regional- oder Bauleitplanung. Sie umfasst die systematische Analyse und Bewertung der Umweltaspekte, die Erstellung detaillierter Umweltberichte und die Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung negativer Umweltauswirkungen. Die Müller-BBM Industry Solutions GmbH erstellt auf der Grundlage Ihrer Planungen den Umweltbericht zur SUP, unterstützt bei der Umsetzung der SUP-Anforderungen und begleitet den gesamten Prozess der Umweltprüfung.

Ihre Vorteile:

  • Umfassende Umweltbewertung: Die SUP umfasst eine systematische Analyse und Bewertung aller Planinhalte und deren Umweltauswirkungen, einschließlich positiver und negativer Effekte. Dies ermöglicht eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Planung und Umsetzung von Plänen und Programmen.
  • Optimierte Planung und Genehmigung: Die detaillierte Bewertung der Umweltaspekte im Rahmen des Umweltberichtes erleichtert die Planung und Genehmigung von Projekten. Durch die Einhaltung aller umweltrechtlichen Anforderungen wird das Genehmigungsverfahren beschleunigt und das Risiko von Verzögerungen und rechtlichen Problemen minimiert.

UVP-Bericht

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein zentrales Instrument des Umweltrechts. Die UVP dient dazu, die Auswirkungen eines Vorhabens bzw. die Auswirkungen durch menschliche Eingriffe in die Natur und die Umwelt frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung oder Kompensation von Umweltauswirkungen zu entwickeln. 

Im Rahmen von Genehmigungs- bzw. Zulassungsverfahren, in denen eine UVP erforderlich ist, wird seitens der Müller-BBM Industry Solutions GmbH ein UVP-Bericht erstellt, in dem die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt und ihre Bestandteile mit Blick auf Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen inkl. der biologischen Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft (inkl. Landschaftsbild), Kultur- und Sachgüter sowie deren Wechselbeziehungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Es werden Maßnahmen aufgezeigt, mit denen die Umweltverträglichkeit des Vorhabens sichergestellt wird. 

Der UVP-Bericht bündelt das Wissen aus verschiedensten Fachdisziplinen und ermöglicht es den Genehmigungs-/Zulassungsbehörden eine fundierte umfassende Bewertung für die Entscheidungsfindung. Der UVP-Bericht trägt somit dazu bei, Umweltbelastungen zu minimieren, Ressourcen zu schonen, Planungs- und Genehmigungsrisiken zu reduzieren und die gesellschaftliche Akzeptanz für Projekte zu erhöhen. 

Das Leistungsspektrum des UVP-Berichtes umfasst: 

  • Feststellung der UVP-Pflicht bzw. des Erfordernisses einer UVP
  • Scoping (Festlegung des Untersuchungsrahmens der UVP)
  • Erstellung einer Scoping-Unterlage
  • Durchführung eines Scoping-Termins
  • Erstellung eines UVP-Berichts
  • Prüfung, Auswertung und ggfs. Erwiderung von Stellungnahmen und Einwendungen von Behörden, Umweltverbänden sowie aus der Öffentlichkeit
  • Durchführung bzw. Teilnahme an Erörterungsterminen
  • Prüfung behördlicher Umweltbewertungen von Genehmigungs-/Zulassungsbescheiden
  • Unterstützung von Behörden bei der Durchführung einer UVP

Ihre Vorteile:

  • Umfassende Bewertung von Umweltauswirkungen: Der UVP-Bericht stellt sicher, dass alle relevanten Umweltauswirkungen Ihres Vorhabens frühzeitig und umfassend bewertet werden. Dadurch erhalten Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Ihre Vorhaben.
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Die Ergebnisse des UVP-Berichtes dienen als entscheidungserhebliche Grundlage für behördliche Entscheidungen in Genehmigungs-/Zulassungsverfahren. Soweit erhebliche Umweltauswirkungen erkannt werden, so können diese durch die interdisziplinäre fachgutachterliche Zusammenarbeit gemeinsam gelöst werden, um die Einhaltung umweltgesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten und die Genehmigungs-/Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.
  • Rechtssicherheit: Durch unsere langjährigen Erfahrungen bei der Durchführung von UVP-Verfahren und durch die interdisziplinäre fachgutachterliche Zusammenarbeit bei der Müller-BBM Industry Solution GmbH können wir Sie bei der Umsetzung Ihrer Vorhaben ein hohes Maß der Rechtssicherheit gewährleisten. Hierzu beraten und unterstützen wir Sie von der ersten Planung bis zur Erteilung der Genehmigung und stehen Ihnen auch darüber hinaus beratend zur Seite.

UVP-Vorprüfung

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein wichtiges Instrument des vorsorgenden Umweltschutzes. Bevor eine vollumfängliche UVP durchgeführt werden muss, erfolgt in vielen Fällen zunächst die Durchführung einer UVP-Vorprüfung, auch als Screening bezeichnet. Die UVP-Vorprüfung dient dazu, frühzeitig zu klären, ob ein geplantes Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben könnte und daher eine umfassende UVP erforderlich ist. Die UVP-Vorprüfung trägt damit entscheidend zur Klärung bei, ob ein Vorhaben zu relevanten Umweltkonflikten führen kann, die eine vertiefte weitere Untersuchung erforderlich machen würden.

Die UVP-Vorprüfung ist ein entscheidender Bestandteil des umweltrechtlichen Prüfverfahrens und dient dem effizienten und sachgerechten Umgang mit Ressourcen und Umweltbelangen. Die UVP-Vorprüfung trägt dazu bei, sowohl die Planungssicherheit bei Vorhabenträgern als auch den Schutz der Umwelt und ihrer Bestandteile zu gewährleisten. 

Ihre Vorteile:

  • Frühzeitige Erkennung von Umweltauswirkungen: Die Vorprüfung ermöglicht es, potenzielle nachteilige Umweltauswirkungen eines Vorhabens frühzeitig zu identifizieren. Dies hilft Ihnen, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um negative Auswirkungen zu minimieren und die Umweltverträglichkeit ihres Projekts sicherzustellen.
  • Effiziente Entscheidungsfindung: Durch die gutachterliche UVP-Vorprüfung erhalten die zuständigen Behörden eine fundierte Grundlage, um zu entscheiden, ob eine vollständige UVP erforderlich ist. Dies beschleunigt den Genehmigungsprozess und reduziert den administrativen Aufwand für Sie.
  • Rechtssicherheit: Die gutachterliche UVP-Vorprüfung gewährleistet, dass alle umweltrelevanten Aspekte Ihres Vorhabens geprüft und bewertet werden. Die UVP-Vorprüfung trägt so wesentlich zur rechtssicheren Planung bei.

 

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