EMF am Arbeitsplatz: Sicherheit für alle Beschäftigten – besonders für Implantatträger

Graphik zur DGUV-EMF-Fachkunde 303-006

Unsere Expert*innen verfügen über die umfassende Fachkunde zur Gefährdungsbeurteilung, Messung und Berechnung elektromagnetischer Felder.

Elektromagnetische Felder (EMF) entstehen an vielen modernen Arbeitsplätzen – etwa an Schweißarbeitsplätzen, Induktionsanlagen, Hochfrequenzsystemen, medizinischen Geräten oder Funkeinrichtungen. Für die Mehrzahl der Beschäftigten stellen EMF bei korrekter Anlagenplanung und arbeitsschutzkonformer Nutzung meist kein erhöhtes Risiko dar. Anders jedoch für Personen mit aktiven oder passiven medizinischen Implantaten wie Herzschrittmachern, Defibrillatoren (ICD), Insulinpumpen, Schmerzstimulatoren oder metallischen Implantaten. Hier können EMF zu Funktionsstörungen, Fehlinterpretationen des Implantats oder thermischen Effekten führen.

Unsere Fachkunde gemäß DGUV Grundsatz 303‑006

Um Unternehmen bei dieser besonderen Verantwortung zu unterstützen, verfügen unsere Expert*innen über die umfassende Fachkunde zur Gefährdungsbeurteilung, Messung und Berechnung elektromagnetischer Felder nach DGUV Grundsatz 303‑006 (Ausgabe 12/2024).
Diese Fachkunde umfasst unter anderem:

  • Fundierte Kenntnisse über direkte und indirekte Wirkungen von EMF auf den menschlichen Körper, einschließlich physiologischer Schwellen und Expositionsgrenzwerte.
  • Spezifisches Wissen zur Gefährdung und zum Schutz von Personen mit aktiven und passiven Implantaten – ein zentraler Bestandteil der DGUV-Ausbildung nach Kap. 3.2.5, 3.3.2 und 3.4.2.
  • Fachkundige Bewertung von EMF-Quellen an Arbeitsplätzen, von statischen Feldern über niederfrequente Anlagen bis hin zu hochfrequenten Systemen.
  • Messtechnische Kompetenz in den Bereichen
    – NF: 0 Hz bis 10MHz
    HF: 100kHz bis 300GHz
    einschließlich Übergangsbereich (100kHz 10MHz) und Bewertung nichtsinusförmiger Felder mittels WPM.
  • Erstellung fachkundiger Gefährdungsbeurteilungen nach §3 EMFV – inklusive Maßnahmenableitung, Wirksamkeitsprüfung und lückenloser Dokumentation (TREMF-konform).
  • Durchführung von individuellen Bewertungen für Implantatträger, um deren sichere Beschäftigung zu gewährleisten.

Warum das für Arbeitgeber so wichtig ist

Arbeitgeber sind nach § 4 EMFV verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen und Messungen „nach dem Stand der Technik fachkundig“ durchführen zu lassen – insbesondere immer dann, wenn Beschäftigte mit medizinischen Implantaten tätig sind oder sein könnten. Die besondere Schutzbedürftigkeit dieser Personengruppe ist explizit im DGUV-Grundsatz und der EMFV verankert.

Unser Angebot

Wir unterstützen Unternehmen dabei,

  • EMF-Expositionen zuverlässig zu erkennen und zu bewerten,
  • Implantatträger sicher einzusetzen,
  • Maßnahmen festzulegen, die den aktuellen technischen Regeln entsprechen,
  • Rechtssicherheit gegenüber Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften zu gewährleisten.

Mit unserer umfassenden DGUV-qualifizierten Fachkunde sorgen wir dafür, dass auch in komplexen EMF-Umgebungen Einrichtungen sicher betrieben und Beschäftigte – besonders Implantatträger – zuverlässig geschützt werden.

Elektromagnetische Felder | Müller-BBM Industry Solutions | Müller-BBM Industry Solutions GmbH