Neue Luftqualitätsanforderungen: Immissionsmessungen, UFP-Monitoring und Umsetzung der EU-Richtlinie

Stempel mit EU-Richtlinie

Die nationale Umsetzung der novellierten Luftqualitätsrichtlinie (EU) 2024/2881 führt zu strengeren Grenzwerten für Luftschadstoffe.

Der Politikimpuls des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) vom Juni 2026 macht deutlich: Trotz Fortschritten bleibt Luftverschmutzung ein zentraler Gesundheitsfaktor – insbesondere durch Feinstaub, Stickstoffoxide und ultrafeine Partikel (UFP). 

Die verschärften Vorgaben der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie sind aus Sicht des SRU ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig zeigt sich: Entscheidend wird die konsequente Umsetzung in der Praxis sein – einschließlich eines deutlich ausgebauten Monitorings und ausreichend ausgestatteter Behörden.

Aus unserer Projektpraxis im Auftrag von Behörden, Städten und Gemeinden können wir diese Einschätzung klar bestätigen. Wir führen bundesweit Immissionsmessungen für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffoxide (NOx) durch und unterstützen bei der fachlichen Bewertung.

Ein besonderer Fokus liegt auf ultrafeinen Partikeln (UFP):
Unsere Messungen mittels Kondensationspartikelzähler (CPC) nach DIN EN 16976 sind bereits nach DIN EN ISO 17025 akkreditiert. Damit tragen wir aktiv zu dem vom SRU geforderten standardisierten Monitoring von UFP bei.

Gleichzeitig zeigen unsere Erfahrungen im Austausch mit Behörden: Die neuen Anforderungen an Monitoring, Luftqualitätsplanung und Berichterstattung sind personell vielfach nur schwer zu bewältigen. Der SRU fordert daher zu Recht eine bessere personelle Ausstattung der zuständigen Stellen.

Die EU-Luftqualitätsrichtlinie adressiert dabei nicht einzelne Verursacher wie den Straßenverkehr isoliert, sondern setzt auf eine ganzheitliche Verbesserung der Luftqualität über alle relevanten Emissionsquellen hinweg. Deshalb ist es aus unserer Sicht auch wichtig, dass auch die Industrie ausreichend Zeit erhält, um sich auf neue Grenzwerte und Anforderungen einzustellen. Ambitionierte Ziele können nur dann nachhaltig erreicht werden, wenn regulatorische Vorgaben mit realistischen Übergangsfristen und umsetzbaren Rahmenbedingungen einhergehen.

Diese und viele weitere Herausforderungen stehen auch im Fokus der 24. Müller-BBM Fachgespräche am 30.09. und 01.10.2026 in Berlin. Gemeinsam mit Expert*innen aus Industrie, Verwaltung und Behörden diskutieren wir aktuelle Entwicklungen und praktikable Lösungsansätze rund um Luftqualität und Schallimmissionsschutz.

Politikimpuls Juni 2026 des SRU