Deutschland verfügt über ein umfassendes und wissenschaftlich fundiertes Umweltrecht. Ob Luftreinhaltung, Gewässerschutz, Naturschutz oder Chemikaliensicherheit – die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz von Mensch und Umwelt sind in vielen Bereichen anspruchsvoll formuliert. Dennoch zeigt sich in der Praxis immer wieder: Zwischen rechtlichem Anspruch und tatsächlicher Umsetzung besteht oftmals eine erhebliche Lücke. Genau dieser Frage widmet sich das aktuelle Sondergutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) mit dem Titel „Umweltrecht zwischen Anspruch und Realität. Implementation als Kernaufgabe von Umweltpolitik“.
Der SRU kommt zu einem bemerkenswerten Ergebnis: Die Defizite im Umweltschutz liegen häufig nicht in fehlenden Vorschriften, sondern bei deren Umsetzung. Anhand von Studien, Fachgesprächen und zahlreichen Praxisbeispielen zeigt das Gutachten, dass Umweltrecht in Deutschland vielfach selektiv, verzögert, regional unterschiedlich oder sachlich unangemessen angewendet wird.
Zu den untersuchten Bereichen gehören unter anderem:
- Luftreinhaltung
- Gewässerschutz und Nitratbelastungen
- Chemikaliensicherheit
- Anlagenüberwachung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Natura-2000-Gebiete
- Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen
- Gewerbeabfallentsorgung und Recycling
Hochaktuelles Thema bei den 24. Müller-BBM Fachgesprächen
Anlässlich der kommenden 24. Müller-BBM Fachgespräche in Berlin wird Frau Prof. Dr. Annette Elisabeth Töller am 01. Oktober 2026 vortragen. Als Mitglied des Sachverständigenrats für Umweltfragen hat sie maßgeblich an dem Sondergutachten mitgewirkt und wird zentrale Erkenntnisse mit besonderem Fokus auf die Luftreinhaltung vorstellen.
Für Fachleute aus Behörden, Industrie, Planung, Genehmigungspraxis und Umweltmanagement bietet sich damit die seltene Gelegenheit, aktuelle Erkenntnisse rund um die Weiterentwicklung und Umsetzung des Umweltrechts aus erster Hand zu erhalten.