Hafner Nordwest

Schalltechnische Auswirkungen der Deponie "Hafner Nordwest" in Konstanz

Der Bebauungsplan „Hafner Nordwest“ der Stadt Konstanz markiert die Entwicklung eines neuen Stadtteils, in dem Gewerbeflächen, Wohngebiete, Misch- und Urbane Gebiete sowie Bereiche für den Gemeinbedarf entstehen sollen. Im Rahmen dieses umfangreichen Stadtentwicklungsprojekts hat Müller‑BBM die Planung schalltechnisch begleitet. Dabei wurden sowohl die auf das Gebiet einwirkenden Geräusche als auch die zu erwartenden Emissionen aus den künftigen Nutzungen detailliert untersucht.

Auf einen Blick

Kunde:Stadt Konstanz
Branche:Bauverwaltungsamt
Objekt:Städtisches Plangebiet
Expertise:Immissionsschutzgutachten Lärm
Ort & Zeit:Konstanz
November 2024 - Oktober 2025

Ausgangslage

Im Bereich des Hafners plant die Stadt Konstanz die größte Siedlungserweiterungsfläche seit Jahrzehnten. Der Bereich „Hafner Nordwest“ soll nun als erster von drei größeren Bauabschnitten entwickelt werden. Er umfasst eine Fläche von insgesamt 26 ha.

Vorgesehen sind sechs Gewerbebaufelder sowie weitere Bereiche, die als Mischgebiet, Wohngebiet und Urbanes Gebiet ausgewiesen werden. Geplant sind unterschiedliche Wohnformen, darunter Mehrfamilienhäuser und Reihenhäuser. Die städtebauliche Entwicklung umfasst zudem wichtige Einrichtungen der öffentlichen Infrastruktur: eine Schule mit Sporthalle, ein Kindergarten, mehrere Mobility Hubs*, eine Pflegeeinrichtung sowie Dienstleistungs- und Einzelhandelsangebote.

Zur Versorgung der Quartiere im ersten Bauabschnitt ist eine große zentrale Energieversorgung vorgesehen, die eine zuverlässige Wärmebereitstellung sicherstellen soll.

* Mittels Mobility Hubs sollen beispielsweise Paketstationen, Fahrrad-Werkstatt und Nahversorger an einem Ort gebündelt werden, für die sonst zusätzliche und gegebenenfalls längere Wege notwendig gewesen wären.

Auftrag

Müller‑BBM Industry Solutions erstellte ein umfassendes schalltechnisches Fachgutachten. Dieses umfasst Verkehrs‑, Gewerbe‑, Sport‑, Freizeit‑ und Schießlärm unter Anwendung aller relevanten Regelwerke (u. a. DIN 18005, 16./18. BImSchV, TA Lärm, DIN 4109, Schall 03, RLS‑19, VDI 3770, VDI 3745, DIN 45691).

Untersucht wurden sowohl die auf das Plangebiet einwirkenden als auch die vom Gebiet ausgehenden Geräusche – inklusive einer detaillierten Bewertung des planinduzierten Verkehrs. Neben Geräuschquellen außerhalb des Plangebietes sind auch vorgesehene Geräuschquellen innerhalb des Plangebietes (bspw. durch Mobility Hubs) zu betrachten. Zudem erfolgte eine Geräuschkontingentierung für die vorgesehenen gewerblichen Bauflächen.

Ein weiterer Schwerpunkt lag in der fachlichen Begleitung des Bauleitplanverfahrens: Beratung zu Konfliktlösungen, Schallschutzmaßnahmen und Formulierung geeigneter Festsetzungen für den Bebauungsplan.

Ergebnis

Verkehrsgeräusche

Im Plangebiet werden die Orientierungswerte der DIN 18005 teilweise überschritten, ebenso vereinzelt die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung. Eine Gesundheitsgefährdung besteht jedoch nicht – die Situation bleibt damit städtebaulich abwägungsfähig.

Auch außerhalb des Gebiets führt der zusätzliche Verkehr zu leichten Pegelerhöhungen von bis zu 2 dB, die die Grenzwerte punktuell überschreiten können, ohne die Gesundheitsschwellen zu erreichen.

Gewerbegeräusche

Unsere Untersuchungen zeigen: Während im nördlichen Bereich des Plangebietes einzelne Gewerbelärmquellen – insbesondere der genehmigte Schießplatz – tagsüber zu geringfügigen Überschreitungen der Richtwerte führen können, werden die Nachtwerte im gesamten Gebiet sicher eingehalten. Damit besteht für die geplanten Wohn- und Mischgebiete eine solide akustische Grundlage.

Ein besonderes Augenmerk lag zudem auf den Mobility Hubs, die als moderne Mobilitätsdrehscheiben zentraler Bestandteil des Quartierskonzepts sind. Die Analysen ergaben örtlich relevante Geräuschbelastungen, die sich jedoch durch gezielte Schallschutzmaßnahmen – etwa absorbierende Decken, optimierte Fassaden oder geeignete Lüftungskonzepte – wirksam minimieren lassen. Aus fachlicher Sicht steht einer Realisierung der Mobility Hubs bei entsprechender Planung nichts entgegen.

Freizeit- und Sportgeräusche

Schalltechnische Konflikte durch auf das Plangebiet einwirkende Sportgeräuschimmissionen konnten nicht festgestellt werden.

Fluglärm

Für das Plangebiet ist weder tags noch nachts mit einer maßgeblichen Fluglärmbelastung zu rechnen. Im Nachtzeitraum kann Fluglärm aufgrund der vorliegenden Betriebszeiten derzeit vollständig ausgeschlossen werden – zwischen 22 und 6 Uhr finden keine Flüge statt. Tagsüber hingegen ist damit zu rechnen, dass der Überflugverkehr in der Einflugschneise wahrnehmbar ist und in geringem Umfang zum Außenlärmpegel beiträgt. Eine relevante Überschreitung der maßgeblichen Richtwerte ist jedoch nicht zu erwarten.


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