LED Werbeanlagen
Turkish Airlines
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Auf einen Blick
| Kunde: | Turkish Airlines |
| Branche: | Luftfahrt |
| Objekt: | LED-Displays (Werbeanlagen) an Gebäude |
| Expertise: | Lichtgutachten |
| Ort & Zeitraum: | Stuttgart, Baden-Württemberg Oktober 2025 |
Ausgangslage
Am Standort der Turkish Airlines in der Büchsenstraße 15 in Stuttgart betreibt die Fluggesellschaft mehrere LED‑Werbedisplays an den Fensterflächen des 1. Obergeschosses eines Geschäftsgebäudes in der Fußgängerzone entlang der Kronprinzstraße. Laut ursprünglichem Bauantrag waren Werbeanlagen an insgesamt sieben Fenstern der Südost‑ und Südwestfassade vorgesehen, wobei die Displays gemäß Baubeschreibung ausschließlich ohne bewegte Bilder betrieben werden sollten.
Im Zuge einer Prüfung stellte das Baurechtsamt Stuttgart jedoch fest, dass die tatsächlich installierte Anzahl an LED‑Displays von der genehmigten Ausführung abweicht. Zusätzlich zeigte sich, dass die Anlagen bewegte und wechselnde Inhalte sowie durchlaufende Schriftzüge darstellen – entgegen der genehmigten statischen Nutzung. Dies führte zu Beschwerden aus der Nachbarschaft, insbesondere wegen nächtlicher Lichtimmissionen, sodass eine behördliche Beanstandung ausgesprochen wurde.
Auftrag
Müller-BBM Industry Solutions wurde beauftragt, die von den Werbeanlagen der Turkish Airlines verursachten Lichtimmissionen messtechnisch zu erheben. Dazu wurde eine Erhebung der maßgeblichen lichttechnischen Größen durchgeführt.
Lichtimmissionen
Raumaufhellung
Blendung
Ergebnis
Während der Dunkelstunden zwischen 06:00 und 22:00 Uhr liegt die Raumaufhellung an allen Immissionsorten bei einer Helligkeit von ≤ 10 % im zulässigen Bereich.
Für Kerngebiete nennt die LAI‑Licht‑Richtlinie [2] in diesem Zeitraum keine Immissionsrichtwerte; die berechneten Proportionalitätsfaktoren dienen daher lediglich zur Orientierung.
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Licht