39. BImSchV

Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - Die Verordnung dient der Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG in deutsches Recht. Ziel ist schädliche Auswirkungen von Luftschadstoffen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Immissionswerte und Emissionshöchstmengen wird die Schadstoffbelastung weiter mindern. Die Bevölkerung ist umfassend über die Luftqualität zu informieren.

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