41. BImSchV
Die 41. BImSchV (Einundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) regelt die Anforderungen an die Bekanntgabe von Stellen, die für Messungen und Analysen zuständig sind. Müller-BBM ist nach dieser Verordnung bekanntgegeben.
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