Abschneidekriterium

Wert unterhalb dessen ein Stoffeintrag (z. B. Stickstoff, versauernde Stoffe, Luftschadstoffkonzentrationen, Schwermetalle) so gering sind, dass sie nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht mehr einer bestimmten Ursache, bzw. einem bestimmten Vorhaben zuzuordnen sind. Werden Abschneidekriterien  unterschritten, ist eine erhebliche Auswirkung auszuschließen.

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