Abschneidekriterium

Wert unterhalb dessen ein Stoffeintrag (z. B. Stickstoff, versauernde Stoffe, Luftschadstoffkonzentrationen, Schwermetalle) so gering sind, dass er nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht mehr einer bestimmten Ursache bzw. einem bestimmten Vorhaben zuzuordnen ist. Werden Abschneidekriterien  unterschritten, ist eine erhebliche Auswirkung auszuschließen.

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