Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP)

Ein interner Alarm- und Gefahrenabwehrplan ist für einen Betriebsbereich der oberen Klasse gemäß § 10 der StörfallV zu erstellen. Er enthält im Wesentlichen die Informationen, welche Maßnahmen der Betreiber zum Umgang mit möglichen Gefährdungen, die von seinem Betriebsbereich ausgehen, ergreifen muss. Die Angaben, die in einem internen Alarm- und Gefahrenabwehrplan mindestens enthalten sein müssen, sind in  Anhang IV der StörfallV benannt. Für die Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne hat der Betreiber der zuständigen Behörde gemäß § 10 der StörfallV die erforderlichen Informationen zu übermitteln. 

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