Allg. Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) - Geräuschimmissionen
Die AVV Baulärm gilt für den Betrieb von Baumaschinen auf Baustellen. Sie enthält Richtwerte für die auf Baustellen hervorgerufenen Geräuschimmissionen, Messverfahren und Maßnahmen die angeordnet werden können.
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