Auslösewerte
Die Auslösewerte in Bezug auf den Tages-Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel sind in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung festgelegt. Werden diese nicht eingehalten, kann daraus eine Schädigung des Gehörs der Beschäftigten resultieren. Bei Nichteinhaltung der Auslösewerte sind gemäß LärmVibrationsArbSchV Maßnahmen durchzuführen.
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