Bekanntgegebene Messstelle gemäß § 29b BImSchG
Eine bekanntgegebene Messstelle gemäß § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist eine Prüforganisation, die Messungen von Emissionen und Immissionen an oder im Einwirkungsbereich von Anlagen vornimmt. Diese Messstellen sind Teil eines offiziellen Überwachungs- und Berichtssystems, das dazu dient, die Luftqualität und andere Umweltfaktoren zu kontrollieren. Die Bekanntgabe erfolgt durch die zuständigen Landesbehörden, und die Messstellen müssen bestimmte Standards erfüllen, um sicherzustellen, dass die Daten zuverlässig und vergleichbar sind. Die Ergebnisse der Messungen werden in der Regel veröffentlicht und dienen der Öffentlichkeit sowie den Behörden als Informationsquelle zur Beurteilung der Umweltqualität.
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