Brandschutz
Brandschutz dient schutzzielorientiert im Wesentlichen der Vermeidung der Entstehung von Bränden, der Vermeidung der Ausbreitung von Bränden und Rauch sowie dem Schutz von Mensch und Tier. Auch Sachschutz ist ein Ziel des Brandschutzes, er ist jedoch baurechtlich nicht genehmigugnsrelevant. Anforderungen an den Brandschutz ergeben sich ferner unter Berücksichtigung des Gefahrstoffrechts oder des Arbeitsschutzes.
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