Brandschutznachweis
Im Brandschutznachweis werden die Umsetzung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen des Brandschutzes nachgewiesen. Die Grundlagen für die Erstellung und den zur Erstellung eines Brandschutznachweises berechtigten Personenkreis sind bundeslandspezifisch und im Regelfall abhängig von der bauordnungsrechtlichen Einstufung des zu betrachtenden Gebäudes. Der Brandschutznachweis ist als bautechnischer Nachweis baugenehmigungsrelevant. Anforderungen aus anderen Rechtsgebieten (z. B. Gefahrstoffrecht) können ergänzend aufgenommen werden.
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