Emissionsmessung gemäß 44. BImSchV
Emissionsmessungen an Verbrennungsmotoren und Kesselanlagen. Die vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes regelt die Emissionen aus mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen. Sie umfasst Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 bis 50 Megawatt und hat die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2015/2193 zur Begrenzung der Emissionen aus diesen Anlagen in die Luft.
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