Fachkunde Arbeitsplatzlärmmessungen
Für den Fall, dass Lärm gemessen werden muss, hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Lärmmessungen fachkundig und nach dem Stand der Technik durchgeführt werden. Fachkundige im Sinne § 5 LärmVibrationsArbSchV sind für die Durchführung der Lärmmessungen Personen, die über ausreichende Erfahrungen verfügen und Kenntnisse der entsprechenden Regelwerke über die Messung von Lärm an Arbeitsplätzen haben.
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