Gefährdungsbeurteilung
Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung u. a. für Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz liegt beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat u.a. festzustellen, ob Beschäftigte relevantem Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit ausgesetzt sind oder diesen ausgesetzt sein können. Ist dies der Fall müssen in dieser Hinsicht alle Gefährdungen beurteilt werden.
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