Gefährdungsstufen
Anlagen sind vom Betreiber nach § 39 der AwSV einer Gefährdungsstufe zuzuordnen, welche von dem Volumen/der Masse sowie der Wassergefährdungsklasse der gehandhabten Stoffe abhängt.
Brauchen Sie Unterstützung für Ihr Projekt?
Schreiben Sie uns!