Gefährliches explosionsfähiges Gemisch (g. e. G.)

Nach der TRGS 720 ist g. e. G. ein explosionsfähiges Gemisch, das in solcher Menge auftritt, dass besondere Schutzmaßnahmen für die Aufrechterhaltung der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen erforderlich werden.

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