Gefahrstoff
Bei Umgang von Gefahrstoffen in bestimmten Mengen können sich aus dem Gefahrstoffrecht auch bauliche Anforderungen ergeben, die nicht über das Bauordnungsrecht gefordert werden. Diese bewerten wir in Form von Stellungnahme zu diesen Aspekten, bspw. unter Berücksichtigung der TRGS 509 oder 510.
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