Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm - FluLärmG

Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm stellt in der Umgebung von Flugplätzen durch bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz den Schutz der Allgemeinheit und Nachbarschaft vor unzulässig hohen Fluglärm sicher. Neben Auslösewerten für Lärmschutzzonen enthält das nachgeordnete Regelwerk ein rechnerisches Verfahren zur Fluglärmprognose.

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