Hedonisch eindeutig angenehmer Geruch

Ein von einer Anlage emittierter Geruch wird nach Anhang 7 der TA Luft  dann als eindeutig angenehm bewertet, wenn mithilfe der Methode der Polaritätenprofile gezeigt wird, dass der Anlagengeruch eindeutig dem Konzept „Duft“ zugeordnet werden kann [VDI 3940 Blatt 4].

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