Information der Öffentlichkeit

Die Information der Öffentlichkeit ist für einen Betriebsbereich (untere und obere Klasse) gemäß §8a der StörfallV zu erstellen. Sie enthält wesentliche Informationen zum Betriebsbereich. Die Angaben, die enthalten sein müssen, sind in Anhang V der StörfallV benannt. 

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