Information der Öffentlichkeit
Die Information der Öffentlichkeit ist für einen Betriebsbereich (untere und obere Klasse) gemäß § 8a der StörfallV zu erstellen. Sie enthält wesentliche Informationen zum Betriebsbereich. Die Angaben, die enthalten sein müssen, sind in Anhang V der StörfallV benannt.
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