Lärmminderungsprogramm

Wenn die Lärmbelastung am Arbeitsplatz die oberen Auslösewerte der LärmVibrationsArbSchV überschreitet, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein Lärmminderungsprogramm durchzuführen. Mit diesem sind Maßnahmen festzulegen und umzusetzen, welche die Lärmbelastung am Arbeitsplatz ausreichend weit reduzieren.

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