Prüfung auf Explosionssicherheit (Explosionsschutzprüfung, Ex-Prüfung)
Unter der Prüfung auf Explosionssicherheit werden im Allgemeinen die Prüfungen nach § 15 Betriebssicherheitsverordnung (Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme oder nach einer prüfpflichtigen Änderung auf Basis von Anhang 2 Abschnitt 3 Unterpunkt 4 BetrSichV) bzw. nach § 16 Betriebssicherheitsverordnung (wiederkehrende Prüfung, mindestens alle sechs Jahre gemäß Anhang 2, Abschnitt 3, Nr. 5.1 BetrSichV) verstanden. Prüfpflichtig hierbei sind Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen.
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