Risiken am Arbeitsplatz

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und dabei auch Gefährdungen zu ermitteln. Er muss die Risiken für Beschäftigte bewerten, geeignete Maßnahmen ableiten, deren Wirksamkeit überprüfen und bei Bedarf anpassen. Zudem sind der gesamte Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergebnisse sorgfältig zu dokumentieren. Die Gefährdungsbeurteilung bildet damit die Grundlage für alle betrieblichen Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

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