Sachverständige, öffentlich Bestellte und Vereidigte

Im Sinne der 31. BImSchV, eine nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zugelassene Emissionsmessstelle mit Zulassung zur Messung organischer Stoffe mit einschlägigen Fachkenntnissen auf dem Gebiet dieser Verordnung oder ein nach § 36 der Gewerbeordnung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2606) geändert worden ist, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit einschlägigen Fachkenntnissen auf dem Gebiet dieser Verordnung.

Mehr erfahren

Brauchen Sie Unterstützung für Ihr Projekt?

Schreiben Sie uns!

Brauchen Sie Unterstützung für Ihr Projekt?

Schreiben Sie uns!