Schutzgut kulturelles Erbe und Sachgüter
Das kulturelle Erbe bezieht sich insbesondere auf die physischen Ausprägungen der Kultur in der Landschaf und auf Bau- und Bodendenkmäler. Sonstige Sachgüter sind zum Beispiel Bauwerke, die für den Menschen bzw. die Allgemeinheit eine besondere Bedeutung oder Funktionserfüllung aufweisen (z. B. wichtige Infrastruktureinrichtungen wie Schienen- oder Straßenverbindungen).
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