Schutzgut Landschaft

Die Landschaft ist gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu schützen, zu erhalten und zu entwickeln. Die Erhaltung der Landschaft ist essenziell, um biologische Vielfalt zu sichern, Erholungsräume für Menschen zu schaffen und die Resilienz gegenüber Umweltveränderungen zu stärken.

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