Sicherheitsmanagementsystem

Alle Betriebsbereiche, die unter die Störfall-Verordnung fallen, müssen über ein Sicherheitsmanagementsystem (SMS) verfügen. Die Verpflichtung hierzu findet sich im § 8 der Störfallverordnung und im Anhang III der Störfall-Verordnung werden die Grundsätze für ein SMS genannt. Ein SMS nach Störfall-Verordnung entspricht in seinen grundlegenden Anforderungen den generellen Anforderungen an Managementsysteme. D. h. es muss über einen prozessorientierten Ansatz, eine Struktur der Regelungen und Dokumentation und über Überprüfungszyklen, die kontinuierliche Verbesserungs- und Anpassungsprozesse gewährleisten, verfügen.

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