Stand der Lärmminderungstechnik

Ein Begriff aus der TA Lärm im Zusammenhang mit Zwischenwertbildungen im Rahmen einer Gemengelagesituation. Grenzen Wohnbebauung und Industrieanlagen aneinander an, wird das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme angewandt. Die Anwohner nehmen höhere Geräuschimmissionen in Kauf und die Anlagenbetreiber stellen sicher, dass die Anlagen dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen.

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