Störfallrelevante Änderung
Eine störfallrelevante Änderung einer Anlage oder eines Betriebsbereichs ist gemäß § 3 (5b) BImSchG eine Änderung einer Anlage oder eines Betriebsbereichs aus der sich erhebliche Auswirkungen auf die Gefahren schwerer Unfälle ergeben können.
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