Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Diese Regeln konkretisieren die Anforderungen der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie weitere Erkenntnisse der Arbeitswissenschaft zum Schutz der Beschäftigten vor der Gefährdung durch Lärm wieder. Neben einem allgemeinen Teil bestehen die Regeln aus drei weiteren Teilen:
Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm,
Teil 2: Messung von Lärm und
Teil 3: Lärmschutzmaßnahmen. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann ein Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung erfüllt werden.
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