Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

Diese Regeln konkretisieren die Anforderungen der Lärm - und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und geben den Stand der Technik , Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie weitere Erkenntnisse der Arbeitswissenschaft zum Schutz der Beschäftigten vor der Gefährdung durch Lärm wieder. Neben einem Allgemeinen Teil bestehen die Regeln aus drei weiteren Teilen: 
Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm, 
Teil 2: Messung von Lärm und 
Teil 3: Lärmschutzmaßnahmen. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann ein Arbeitgeber davon ausgehen, das die entsprechenden Anforderungen der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung erfüllt werden.

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