Tertiäre Explosionsschutzmaßnahmen (konstruktiver Explosionsschutz)

Ist das Auftreten sowie die Zündung einer g. e. A. und/oder eines g. e. G. nicht sicher zu verhindern, so ist durch entsprechende Schutzmaßnahmen (tertiärer Explosionsschutz) die Auswirkung einer eventuell auftretenden Explosion zu minimieren.
Als tertiäre Explosionsschutzmaßnahmen gelten:

  • Explosionsfeste Bauweise

  • Explosionsdruckentlastung

  • Explosionsunterdrückung

  • Explosionstechnische Entkopplung

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