Tertiäre Explosionsschutzmaßnahmen (Konstruktiver Explosionsschutz)

Ist das Auftreten sowie die Zündung eines g. e. A. und/oder g. e. G. nicht sicher zu verhindern, so ist durch entsprechende Schutzmaßnahmen (tertiärer Explosionsschutz) die Auswirkung einer eventuell auftretenden Explosion zu minimieren.
Als tertiäre Explosionsschutzmaßnahmen gem. gelten:

  • Explosionsfeste Bauweise

  • Explosionsdruckentlastung

  • Explosionsunterdrückung

  • Explosionstechnische Entkopplung

Mehr erfahren

Brauchen Sie Unterstützung für Ihr Projekt?

Schreiben Sie uns!