TOP-Prinzip

Im Rahmen eines Lärmminderungsprogramms beschreibt das TOP-Prinzip (Technisch, Organisatorisch, Persönlich) die Rangfolge der nach Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung zu prüfenden Maßnahmen zur Lärmminderung. Es gilt: Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen. Als letztes Mittel zur Gefahrenabwehr kommen persönliche Schutzmaßnahmen wie bspw. Gehörschutz in Betracht.

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