TRBS 1201

Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 konkretisiert insbesondere die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an Art, Umfang und Häufigkeit der notwendigen Prüfungen nach §§ 14 bis 16 der BetrSichV (Prüfungen auf Explosionssicherheit).

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