TRBS 1112-1

Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1112 Teil 1 befasst sich mit der Ermittlung besonderer Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten speziell bei Instandhaltungsarbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen bzw. bei Instandhaltungsarbeiten an Anlagen in denen mit Stoffen umgegangen wird, die potenziell in der Lage sind, eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre zu erzeugen. In der TRBS 1112-1 werden u.a. beispielhaft Maßnahmen zur Vermeidung von Explosionsgefährdungen bei Instandhaltungsarbeiten genannt.

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