UVP-Vorprüfung

In einer UVP-Vorprüfung (allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls) wird überschlägig ermittelt, ob ein Vorhaben durch seine Merkmale (z. B. Größe, Unfallrisiko), seinen Standort (z. B. Schutzgebiete, ökologische Empfindlichkeit) oder durch z. B. die Schwere, Dauer und Häufigkeit möglicher Umweltauswirkungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig macht. 

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