Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV

Die Verkehrslärmschutzverordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen und Schienenwegen. Sie regelt die rechnerische Prognose und Beurteilung der bei Betrieb der Verkehrswege ausgehenden Geräusche. 

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