Geruchsemissionen durch Holzkohlegrills lokaler Imbissbetriebe – Präsentation eines aktuellen Gutachtens

Symbolbild: Gastronomie-Holzkohlegrills können zu störenden Geruchswahrnehmungen führen.

Das Umweltreferat der Stadt Gelsenkirchen berichtete bereits im August, dass die drei Imbissbetriebe an der Essener, Bottroper und Industriestraße die in der TA Luft festgelegten Immissionswerte für Geruch überschreiten. Nun stellte Gutachter Frank Müller aus unserer Niederlassung Gelsenkirchen die Vorgehensweise zur Ermittlung der Geruchsbelastung genauer vor.

Die Emissionsmessungen wurden beim Anzünden sowie bei Teil‑ und Volllast durchgeführt. Müller betonte, dass ausschließlich die Geruchswahrnehmung, nicht jedoch andere Luftschadstoffe, Bestandteil der Untersuchung war. Neben den ermittelten Emissionsdaten floss ein 3D‑Modell der umgebenden Bebauung in die Berechnung der Geruchsausbreitung ein. 

Zur Reduzierung der Gerüche regte Müller an, die Betriebszeiten der Holzkohlegrills zu verkürzen, ohne die Öffnungszeiten der Betriebe einzuschränken. Außerdem empfahl er eine regelmäßige und gründliche Reinigung der Anlagen, da auch Ablagerungen im Abluftsystem Gerüche verursachen können.

Emissionsmessungen