In-Situ-Messungen an Lärmschutzwänden – Müller-BBM ist bereit

In-Situ-Messung an einer Lärmschutzwand.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat mit dem Rundschreiben Nr. 07/2025 auf die Kritik des Bundesrechnungshofs reagiert: Laborprüfungen allein reichen nicht aus, um die tatsächliche akustische Wirkung neu errichteter Lärmschutzwände zu beurteilen. Gefordert werden nun In-Situ-Messungen direkt vor Ort – sowohl zur Abnahme als auch vor Ablauf der Gewährleistung.

Unsere Kolleg*innen können diese Messungen durchführen. Wir orientieren uns am Adrienne-Verfahren gemäß DIN EN 1793-5 und DIN EN 1793-6, sowie am österreichischen Prüfhandbuch zur akustischen Abnahmeprüfung. Die Messpunkte werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt und dauerhaft markiert.