Neubau ARAL-Tankstelle
Lichtimmissionsgutachten für eine artenschutzrechtliche Beurteilung
Beim Neubau einer ARAL‑Tankstelle in Grafenberg spielt Licht eine entscheidende Rolle – denn in unmittelbarer Nähe liegen sensible Lebensräume von Hirschkäfern und jagenden Fledermäusen. Müller‑BBM Industry Solutions berechnete mit Hilfe eines lichttechnischen Prognosemodells die zu erwartenden Lichtimmissionen und führte nach Inbetriebnahme der Beleuchtungsanlage eine Messung vor Ort durch, um die Anforderungen für den Artenschutz sicherzustellen.
Auf einen Blick
| Kunde: | Bankai Architekten/BP Bochum |
| Branche: | Mineralölwirtschaft |
| Objekt: | ARAL-Tankstelle |
| Expertise: | Licht |
| Ort & Zeitraum: | Grafenberg November 2025 |
Ausgangslage
In der Gemeinde Grafenberg entsteht auf der Gewerbefläche GE 3 eine neue ARAL‑Tankstelle. Der Bebauungsplan erlaubt diese Nutzung, stellt jedoch klare Anforderungen an die Beleuchtung, um geschützte Arten wie Hirschkäfer und jagende Fledermäuse am nahen Waldrand nicht zu stören. Da der Wald und bestehende Hirschkäfermeiler nur etwa 20 bis 40 Meter vom Baugrundstück entfernt liegen, müssen alle geplanten Lichtquellen sorgfältig geprüft und so ausgeführt werden, dass keine störende Aufhellung in Richtung Wald erfolgt.
Auftrag
Gutachten
Für das lichttechnische Gutachten zur Baugenehmigung wurden die zu erwartenden Lichteinwirkungen der relevanten Lichtemittenten mit Hilfe eines Prognosemodells an den sensiblen Bereichen rechnerisch ermittelt und beurteilt. Anschließend wurden passende Schutzmaßnahmen konzipiert.
Die Lichtemittenten lassen sich grob in folgende Bereiche einteilen:
- Tankfeldbeleuchtung (Deckeneinbauleuchten)
- Parkplatz- und Wegebeleuchtung (Mastansatzleuchten)
- hinterleuchtete Hinweisschilder und Werbeanlagen
Inbetriebnahme
Nach Inbetriebnahme der Tankstelle wurde seitens der Müller-BBM Industry Solutions messtechnisch überprüft, wie viel Licht mit welcher spektralen Zusammensetzung tatsächlich von den bestehenden Beleuchtungsanlagen im Umfeld emittiert wird.
Ergebnis
Die Prognose der Lichtimmissionen an den maßgeblichen Waldrändern hat gezeigt, dass die Beleuchtungsanlagen für die Tankfeld- und Wegebeleuchtung sowie die ungedimmten Werbeanlagen die Vorgabe hinsichtlich der vertikalen Beleuchtungsstärke EV ≤ 0,1 lx an den Waldrändern teilweise deutlich überschreiten.
Folgende Schutzmaßnahmen wurden mit dem Betreiber abgestimmt:
- Dimmen der Werbebeleuchtung zur Nachtzeit
- Regelung der Tankfeldbeleuchtung durch Anwesenheitssensor
- Dimmen der Wegebeleuchtung
- Abschaltung der beleuchteten Servicepylonen sowie der zugehörigen Mastansatzleuchten zur Nachtzeit
- Abschaltung aller der Waschhalle zugehörigen Beleuchtungsanlagen zur Nachtzeit
Die mittlere vertikale Beleuchtungsstärke kann an den maßgeblichen Waldrändern unter Zugrundelegung dieser Schutzmaßnahmen im Mittel auf 0,1 lx begrenzt werden.
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