Anwendbarkeit der Störfallverordnung

Die Anwendbarkeit der StörfallV ist anhand der Mengen der gefährlichen Stoffe, die in einem Betrieb vorhanden sind oder sein können, zu prüfen. Die StörfallV ist anwendbar, wenn diese Mengen die in Anhang I der StörfallV genannten Mengenschwellen erreichen oder überschreiten.

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